Fragen
- Ab wann wird Genuss zum problematischen Konsum?
- Wie bemerke ich eine Abhängigkeit?
- Was kann ich für mich tun?
- Was können Angehörige und FreundInnen tun?
- Was können MultiplikatorInnen tun?
- Was ist Substitution?
- Welche Mittel werden bei einer Substitution eingesetzt?
- Wie kann ich mich vor Infektionskrankheiten (Hepatitis, AIDS) schützen?
- Was sind illegale Drogen? Welchen Gesetzen unterliegen Drogen?
- Ist der Konsum von illegalen Drogen verboten? Was genau ist strafbar?
- Welche Strafsätze gelten für den Konsum von Drogen?
- Mit welchen Strafen muss jemand rechnen, der/die ein Suchtgift nur für den Eigengebrauch besitzt?
- Wie hoch ist die Menge für den „Eigengebrauch“?
- Die Polizei hat ein Suchtgiftdelikt festgestellt. Was passiert weiter?
- „Therapie statt Strafe“ – was ist das?
- Was bedeutet die Probezeit?
- Was sind gesundheitsbezogene Maßnahmen?
- Wer bietet diese gesundheitsbezogenen Maßnahmen an?
- Ich habe Drogen nicht nur für mich, sondern auch für ein paar FreundInnen von mir besorgt. Ich habe Drogen weitergegeben. Was bedeutet das für mich?
- Schwerere Drogendelikte oder neuerlicher Vorfall in der Probezeit
- Macht es einen Unterschied, welche Menge an Suchtmitteln ich bei mir habe?
- Wie werden die Grenzmengen ermittelt? Wie hoch sind sie?
- Was ist eine Substitutionsbehandlung?
- Welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen, um in ein Substitutionsprogramm zu kommen?
- Können alle ÄrztInnen SubstitutionspatientInnen behandeln?
- Welche Kriterien müssen die PatientInnen erfüllen?
- In welcher Form erfolgt die Abgabe der Substitutionsmittel?
- Unter welchen Umständen können die Substanzen auch für einen längeren Zeitraum mitgegeben werden?
- Mitgabe von Substitutionsmitteln aufgrund einer Berufstätigkeit oder Fort- und Ausbildung
- Mitgabe von Substitutionsmitteln aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltswechsels (z.B. Urlaub)
Ab wann wird Genuss zum problematischen Konsum?
Beantwortet von Dr. Ewald Höld, ärztlicher Leiter des Instituts für Suchtdiagnostik
Die Entwicklung von Suchtverhalten ist ein komplexes Geschehen. Verschiedene theoretische Ansätzen aus Biologie, Soziologie und Psychologie erklären jeweils einzelne Aspekte der Entstehung von Sucht. Ein weitgehender Konsens besteht darin, dass die Entwicklung von Suchtverhalten nie eine einzige Ursache hat und sich im Spannungsfeld – Mensch – gesellschaftliches Umfeld – Substanz – entwickelt.
Die Übergänge zwischen Genuss, Konsum, Missbrauch, Gewöhnung und Abhängigkeit sind fließend, bauen aber nicht zwangsläufig aufeinander auf. Jedes Suchtverhalten hat seine eigene Geschichte, in der individuelle und gesellschaftliche Faktoren zusammenwirken und in der auch die Verfügbarkeit der Substanz eine Rolle spielt. Einmaliger Konsum einer Substanz bewirkt noch kein Suchtverhalten. Ein Suchtverhalten entwickelt sich über einen längeren Zeitraum und ist Summe einer Reihe von Faktoren.
Gesundheitsförderung und Prävention sprechen von Risiko- und Schutzfaktoren, die die Wahrscheinlichkeit einer Suchtentwicklung fördern bzw. verhindern. Der Ansatz der Risiko- und Schutzfaktoren versucht, die Gesamtheit der Entstehungsbedingungen zu berücksichtigen.
Die Präventionsforschung zählt eine Reihe von Risikofaktoren auf, die den Einstieg in ein Suchtverhalten begünstigen:
- Flucht vor unangenehmen Situationen und Gefühlen
- Orientierungslosigkeit, fehlende Leitbilder, Sinnlosigkeit des Lebens
- Ereignisse und Lebenserfahrungen die bedrohlich und ausweglos erscheinen
- Trennung von einer geliebten Person durch Tod oder Scheidung
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Geldnot, Armut
- Über- oder Unterforderung in der Schule oder am Arbeitsplatz
- Dauerhafte Schwierigkeiten in der Familie oder in der Partnerschaft
- Suchtverhalten in der Familie (negative Rollenvorbilder, ungünstige Beeinflussung des Familienklimas)
- Suchtverhalten im Freundeskreis
Wie bemerke ich eine Abhängigkeit?
Beantwortet von Dr. Ewald Höld, ärztlicher Leiter des Instituts für Suchtdiagnostik
Da es verschiedenste Arten von Drogen bzw. Suchtmitteln mit unterschiedlichen Wirkungen auf die Psyche und körperliche Verfassung eines Menschen gibt, ist die Frage nicht generell zu beantworten.
Ungewöhnliches Verhalten kann ein Hinweis auf Drogenkonsum sein. Auffällig ist, wenn sich Menschen abkapseln, von heute auf morgen ihre Hobbys aufgeben, Körperpflege und Outfit vernachlässigen, ständig erschöpft, müde oder nervös und missgestimmt sind. Nur im Gespräch ist es möglich herauszufinden, worum es sich wirklich handelt.
Begleiterscheinungen bei Drogenkonsum können sein:
- Starke Stimmungsschwankungen
- Konzentrationsschwierigkeiten
- Wesensveränderung
- Veränderung des Aussehens
- Übersteigerte finanzielle Ausgaben
- Das Auffinden von spezifischen Utensilien z.B. Pfeifen, Medikamentenstreifen, Spritzen
Die Abhängigkeit ist die schwerste Form eines Suchtmittelmissbrauchs. Ein starker innerer Zwang führt zu einer kontinuierlichen Einnahme des Suchtmittels. Die Beschaffung des Suchtmittels beeinflusst das Denken und Handeln. Bei einer kontinuierlichen Einnahme kommt es zu einer Toleranzentwicklung gegenüber dem Suchtmittel, was dazu führt, dass die Erhöhung der Dosis erforderlich ist, um dieselbe Wirkung zu erzielen. Wird das Suchtmittel nicht konsumiert, kommt es zu Entzugssymptomen.
Als Angehörige/r von Menschen, welche Drogen konsumieren, ist es wichtig und nützlich, professionelle Unterstützung bei einer Beratungsstelle einzuholen.
Was kann ich für mich tun?
Beantwortet von Dr. Ewald Höld, ärztlicher Leiter des Instituts für Suchtdiagnostik
Drogensubstitution nennt man die Versorgung bzw. Behandlung Drogenabhängiger mit Drogenersatzstoffen.
Geregelt ist dies im Rahmen einer Suchtgiftverordnung, die ÄrztInnen und Drogeneinrichtungen ermächtigt, diese Behandlungsform durch zu führen. Mittel der ersten Wahl sind Methadon sowie Buprenorphin (SUBUTEX® bzw. SUBOXONE ®). Bei Unverträglichkeit dieser Mittel kann man mit retardierten Morphinen (z.B. SUBSTITOL®) substituieren. Um die 7.000 PatientInnen sind aktuell in Wien in Behandlung.
Für Jugendliche wird eine zweite Meinung eines Facharztes für Jugendpsychiatrie vor der Einstellung eingefordert. Die Behandlung soll mit einer psychosozialen Begleitung und Betreuung kombiniert werden.
Diese Behandlungsform ist geeignet eine große Zahl von Betroffenen effektiv zu stabilisieren und erleichtert einem Teil der PatientenInnen den Zugang zu einer abstinenzorientierten Therapie. Bei infektiösen PatientInnen (Hepatitis und HIV) verringert die orale Einnahme die Verbreitung dieser Erkrankungen.
Die Indikation für eine Substitutionsbehandlung ist das Vorliegen einer mehrjährigen Opiatabhängigkeit mit deutlichen Zeichen von Entzugserscheinungen und der Wunsch des/der PatientIn nach dieser Behandlung. Der/die Arzt/Ärztin muss sich durch entsprechende Untersuchungen vergewissern, dass Opiate regelmäßig zugeführt werden. Dies geschieht durch toxikologische Untersuchungen und durch eine ausführliche spezifische Anamnese.
Welche Mittel werden bei einer Substitution eingesetzt?
Beantwortet von Dr. Ewald Höld, ärztlicher Leiter des Instituts für Suchtdiagnostik
Als Substitutionsmittel werden vor allem Methadon, Retardiertes Morphin, Buprenorphin und Codein eingesetzt.
Methadon
Schon in den frühen sechziger Jahren wurde in Kanada und den USA Methadon für die Behandlung von Opiatabhängigen eingesetzt. Seit 1987 gibt es in Österreich eine gesetzliche Regelung über den Einsatz von Methadon. Dies geschah damals zur Infektionsprophylaxe am Beginn der HIV – Epidemie. Heute ist die Verabreichung von Methadon zur Substitution eine etablierte Therapieform. Das in Österreich verwendete Methadon ist ein Razemat aus L- und R-Methadon und wird von den PatientInnen in Form einer Zuckertrinklösung täglich in der Apotheke eingenommen. Vorteile von Methadon sind eine lange Wirkungsdauer und die orale Einnahme. Diese Substanz hat aber auch – oft gravierende – Nebenwirkungen. Diese sind Übelkeit und Erbrechen, Gewichtszunahme, starkes Schwitzen, Müdigkeit, Antriebslosigkeit, depressive Verstimmungen und Verstopfung. Daher wurde nach alternativen Substitutionsmöglichkeiten gesucht.
Retardiertes Morphin
Bei retardiertem Morphin handelt es sich um eine spezielle Medikamentenform, bei der der Wirkstoff gleichmäßig über etwa 24 Stunden an den Körper abgegeben wird. Es unterdrückt das Verlangen nach Opioiden. Österreich nimmt beim Einsatz von retardiertem Morphin eine Vorreiterrolle ein. Allein in Wien sind ca. 60 Prozent der Opiatabhängigen, die sich in einem Betreuungsprogramm befinden, auf retardiertes Morphin eingestellt. Erste Anwendungen gehen auf die frühen 90er Jahre zurück.
Die Medikation wird von den PatientInnen gut vertragen und auch gut akzeptiert. Die in Österreich erhältlichen Formen des retardierten Morphins werden als Kapsel oder Tablette eingenommen und mit etwas Flüssigkeit geschluckt. Der Einsatz von retardiertem Morphin hat sich in der Substitutionstherapie bewährt.
Buprenorphin
Buprenorphin wurde 1978 erstmals in den USA als alternatives Substitutionsmittel in der Behandlung von Opiatabhängigkeit vorgeschlagen. Die Substanz hat eine Opiat- und antagonistische Wirkung. Die Gefahr einer tödlichen Überdosierung ist dadurch geringer, selbst wenn PatientInnen, wie es manchmal vorkommt, die ausgefolgten Tabletten auflösen und intravenös injizieren. Durch die Art der Wirkung ist Buprenorphin aber für den Missbrauch relativ ungeeignet. Jugendliche PatientInnen können mit Buprenorphin leichter einer Ausbildung nachgehen und kommen besser wieder von diesem Substitutionsmittel weg. Die Wirksamkeit ist relativ kurz. Buprenorphin ist in Tablettenform erhältlich und wird unter die Zunge gelegt und auf diesem Wege langsam aufgenommen.
Codein
Codein ist gut verträglich (ähnlich dem Morphin) aber nur vier Stunden wirksam. Die retardierte Form (Dihydrocodein) wirkt 12 Stunden. Codein kommt vor allem für eine Reduktionsbehandlung im Rahmen einer Ersatztherapie zum Einsatz.
Was können Angehörige und FreundInnen tun?
Beantwortet von Dr. Artur Schroers, Leiter des Instituts für Suchtprävention.
Für eine erste Klärung der Problematik ist es wichtig, nach den eigenen Sorgen und Ängsten zu fragen. Bezugspersonen (Eltern und andere Angehörige, FreundInnen, nahestehende KollegInnen) sind Vorbilder, auch betreffend der Konsumgewohnheiten und Strategien der Problembewältigung. Um eine Unterstützung bei auftretenden Suchtproblemen nahestehender Personen sein zu können, ist es daher für Bezugspersonen wichtig, begründete Sorgen oder wahrgenommene Probleme offen anzusprechen, zuhören zu können und imstande zu sein über sich selbst zu sprechen.
In der konkreten (täglichen) Auseinandersetzung insbesondere mit Kindern oder Jugendlichen kommt es darauf an, sich Zeit zu nehmen, Rückhalt zu geben, zu loben, aber auch klare Regeln festzulegen und auftretende Schwierigkeiten (altersgerecht) zu besprechen.
In einem zweiten Schritt können dann konkrete Veränderungen überlegt werden, wie z.B. gemeinsame Vereinbarungen und Inanspruchnahme von Unterstützung (sei es vom persönlichen Umfeld wie auch professionell).
Hilfe zu suchen und anzunehmen ist keine Schwäche, sondern Stärke, denn es zeugt von Problembewusstsein, Verantwortungsgefühl und Willen zur positiven Veränderung.
Was können MultiplikatorInnen tun?
Beantwortet von Dr. Artur Schroers, Leiter des Instituts für Suchtprävention.
Mit dem Begriff „Drogen“ verbinden sich oftmals Bilder und Vorstellungen, die mit der Realität wenig gemein haben. Und Sucht als Krankheit ist immer noch ein Tabuthema. Deshalb sind Sensibilisierung, Informations- und Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung zumeist die ersten Schritte suchtpräventiver Strategien.
Das bedeutet konkret, sich zunächst selbst kundig zu machen und/oder sich eventuell schulen zu lassen, um sodann die anstehenden Themen angemessen gewichten zu können. Das Thema „Sucht“ spricht einerseits Rausch und extremes Verhalten an und andererseits eine Abhängigkeitserkrankung als Ergebnis einer längeren psychischen, sozialen und somatischen Entwicklung. Es geht darum, die echten Gefährdungen durchzuarbeiten (Substanzen, Verhaltensweisen), sowie die Angst- und Neugierthemen „Drogen“ sachlich und problemorientiert zu behandeln.
Suchtprävention kann in den eigenen beruflichen Kontext eingebaut werden. Viele Elemente des täglichen Lebens haben eine suchtvorbeugende, schützende bzw. stabilisierende Wirkung, wie zum Beispiel qualitätsvolle Beziehungen, die Stärkung der Persönlichkeit, der Kommunikationsstil usw. Nach einer Analyse dieser Elemente können sie dann bewusst in die eigenen Handlungsziele aufgenommen werden. Nicht zu vergessen ist auch, eventuelle Risikofaktoren zu prüfen (z.B. räumliche Situation, Gruppenklima, Stressbelastung) und so weit wie möglich zu entschärfen.
In einem weiteren Schritt können dann suchtpräventive Programme bzw. Projekte durchgeführt werden, die nicht allein auf Informationsvermittlung setzen sondern ganzheitlich, interaktiv, nachhaltig die Person, das sozial-räumliche Umfeld (Setting) und Verhaltensweisen einbeziehend angelegt sind. Das Institut für Suchtprävention ist das hinsichtlich der Programm- und Projektplanung, der Qualitätssicherung und bei der Aus- und Fortbildung von MultiplikatorInnen Ihr Ansprechpartner.
Was ist Substitution?
Drogensubstitution nennt man die die Versorgung bzw. Behandlung Drogenabhängiger mit Drogenersatzstoffen.
Geregelt ist dies im Rahmen einer Suchtgiftverordnung, die Ärzte und Drogeneinrichtungen ermächtigt, diese Behandlungsform durch zu führen. Mittel der ersten Wahl sind Methadon sowie auch Buprenorphin (SUBUTEX® bzw SUBOXONE ®) Bei Unverträglichkeit dieser Mittel kann man mit retardierten Morphinen (z.B. SUBSTITOL®) substituieren. (lGeschätzte 15.000 Patienten sind aktuell in Behandlung.
Für Jugendliche wird eine zweite Meinung eines Jugendpsychiaters vor der Einstellung eingefordert, Die Behandlung soll mit einer psychosozialen Begleitung und Betreuung kombiniert werden.
Diese Behandlungsform ist geeignet eine große Zahl von Betroffenen effektiv zu stabilisieren und ist erleichtert einem Teil der PatientenInnen den Zugang zu einer abstinenzorientierten Therapie. Bei infektiösen Patienten ( Hepatitis und HIV) verringert die orale Einnahme die Verbreitung dieser schwerwiegenden Erkrankungen.
Die Indikation für eine Substitutionsbehandlung ist das Vorliegen einer mehrjährigen Opiatabhängigkeit mit deutlichen Zeichen von Entzugserscheinungen und der Wunsch des Patienten für diese Behandlung. der Arzt muss sich durch entsprechende Untersuchungen vergewissern, dass Opiate regelmäßig zugeführt werden, dies geschieht durch toxikologische Untersuchungen ( Blut, Har, Speichel,…) und durch eine ausführliche spezifische Anamnese.
Welche Mittel werden bei einer Substitution eingesetzt?
Als Substitutionsmittel eingesetzt werden vor allem Methadon, Retardiertes Morphin, Buprenorphin, und Codein eingesetzt.
Methadon
Schon in den frühen sechziger Jahren wurde in Kanada und den USA Methadon für die Behandlung von Opiatabhängigen eingesetzt. Seit 1987 gibt es in Österreich eine gesetzliche Regelung wie Methadon eingesetzt werden soll. Dies geschah damals zur Infektionsprophylaxe am Beginn der HIV – Epidemie. Heute ist die Verabreichung von Methadon zur Substitution eine etablierte Therapieform. Das in Österreich verwendete Methadon ist ein Razemat aus L- und R-Methadon und wird vom Patienten in Form einer Zuckertrinklösung täglich in der Apotheke eingenommen. Vorteile von Methadon sind eine lange Wirkungsdauer und die orale Einnahme. Diese Substanz hat aber auch – oft gravierende – Nebenwirkungen. Diese sind Übelkeit und Erbrechen, Gewichtszunahme, starkes Schwitzen, Müdigkeit, Antriebslosigkeit, depressive Verstimmungen und Verstopfung.. Daher wurde nach alternativen Substitutionsmöglichkeiten gesucht.
Retardiertes Morphin
Bei retardiertem Morphin handelt es sich um eine spezielle Medikamentenform, bei der der Wirkstoff gleichmäßig über etwa 24 Stunden an den Körper abgegeben wird. Es unterdrückt das Verlangen nach Opioiden. Österreich nimmt beim Einsatz von retardiertem Morphin eine Vorreiterrolle ein. Allein in Wien sind ca. 60 Prozent der Opiatabhängigen, die sich in einem Betreuungsprogramm befinden, auf retardiertes Morphin eingestellt. Erste Anwendungen gehen auf die frühen 90er Jahre zurück.
Die Medikation wird von den Patienten gut vertragen und auch gut akzeptiert. Die in Österreich erhältlichen Formen des retardierten Morphins werden als Kapsel oder Tablette eingenommen und mit etwas Flüssigkeit geschluckt. Der Einsatz von retardiertem Morphin hat sich in der Substitutionstherapie bewährt.
Buprenorphin
Buprenorphin wurde 1978 erstmals von Jasinski in den USA als alternatives Substitutionsmittel in der Behandlung von Opiatabhängigkeit vorgeschlagen. Die Substanz hat eine Opiat- und antagonistische Wirkung.. Die Gefahr einer tödlichen Überdosierung ist dadurch geringer, selbst wenn PatientInnen, wie es immer wieder vorkommt, die ausgefolgten Tabletten auflösen und intravenös injizieren. Durch die Art der Wirkung ist Buprenorphin aber für den Missbrauch relativ ungeeignet. Jugendliche Patienten können mit Buprenorphin leichter einer Ausbildung nachgehen und kommen besser wieder von diesem Substitutionsmittel weg. Die Wirksamkeit ist relativ kurz. Die Nebenwirkungen sind stärker als bei Morphinen, aber geringer als bei Methadon. Buprenorphin ist in Tablettenform erhältlich und wird unter die Zunge gelegt und auf diesem Wege langsam aufgenommen.
Codein
Codein ist gut verträglich (ähnlich dem Morphin) aber nur vier Stunden wirksam. Die retardierte Form (Dihydrocodein) wirkt 12 Stunden. Codein kommt vor allem für eine Reduktionsbehandlung im Rahmen einer Ersatztherapie zum Einsatz.
Wie kann ich mich vor Infektionskrankheiten (Hepatitis, AIDS) schützen?
Die Safer Use (= sicherer Gebrauch) Regeln:
Safer Use steht für eine Strategie für einen weniger riskanten Umgang mit Drogen, die aber einen Drogenkonsum dadurch nicht „sicherer“ macht. Wer Drogen intravenös konsumiert, ist neben einem Hepatitis B/ C auch einem HIV-Risiko ausgesetzt. Beim gemeinsamen Gebrauch von Spritzen und /oder Schnupfröhrchen kann Blut übertragen werden, in dem sich Viren und andere Erreger befinden. „Safer Use“ Regeln sind hier Schutzmaßnahmen, die diese Risiken minimieren oder sogar ausschließen sollen:
- kein Spritzentausch (Anmerkung: Spritzentausch ist ein wirksames Mittel des Safer Use – gemeint ist hier wahrscheinlich – kein „needle sharing“ – Formulierungsvorschlag: verwende nie gemeinsam mit anderen ein Spritzenset)
- Verwendung von sterilem Spritzbesteck (Kanüle, Spritze, Löffel etc.)
- Safer Sniffing (immer ein sauberes Schnupfröhrchen gebrauchen und dieses nicht gemeinsam mit anderen benutzen)
- Gesundheitshinweise zum Konsum von Drogen, deren Ziel der verantwortungsbewusste Umgang mit Rauschmitteln ist, z.B. über Gefahren bei Mischkonsum, oder verschiedene körperliche Auswirkungen unter bestimmten Voraussetzungen
- vorsichtige Dosierung, und Hinweis auf die erhöhte Gefahren beim Konsum verschiedener Substanzen und deren Wirkungen bei entsprechenden gesundheitlichen Problemen und Erkrankungen
- Drug-Checking – gerade bei auf dem Schwarzmarkt erhältlichen illegalen Substanzen
Safer Use stellt zusammen mit Safer Sex einen Grundpfeiler der Bekämpfung von AIDS und anderen Infektionskrankheiten dar und gilt als Handlungsweise, die ebenso dem eigenen Gesundheitsschutz dient wie auch dem anderer Personen.
Safer Use zu praktizieren heißt, sterile Nadeln und sterile Utensilien für die Zubereitung des zu injizierenden Stoffes zu gebrauchen. Gebrauchte Spritzen können in einigen niederschwelligen Einrichtungen getauscht werden. Neue Spritzen können beim Ganslwirt, wie auch in den Apotheken gekauft werden
Was sind illegale Drogen? Welchen Gesetzen unterliegen Drogen?
Das Wort „Drogen“ kommt in den österreichischen Gesetzen eigentlich nicht vor. Trotzdem wird der Begriff vielfach verwendet.
Das österreichische Suchtmittelgesetz unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Stoffen und Drogenausgangsstoffen. Welche Substanzen das genau sind, ist in der Suchtgiftverordnung (Anhänge I bis V) bzw. in der Psychotropenverordnung im Anhang geregelt.
Beispiele:

Drogenausgangsstoffe werden in der Medizin oder chemischen Industrie benötigt, können allerdings zur Drogenproduktion verwendet werden. Auch sie unterliegen Beschränkungen, die hier nicht näher erläutert werden sollen.
Ist der Konsum von illegalen Drogen verboten? Was genau ist strafbar?
Der Konsum selbst wird in den Gesetzesbestimmungen nicht angesprochen, jedoch der Erwerb, Besitz, die Erzeugung, Ein- und Ausfuhr, das Anbieten, Überlassen und Beschaffen. Dasselbe gilt für den Anbau zum Zweck der Suchtgiftgewinnung. Wer daher Drogen konsumiert, wird im allgemeinen auch eine der angeführten Taten begehen, da ein Konsum ohne vorherigen strafbaren Besitz eigentlich nicht möglich ist. In jeden Fall führt ein Drogenfund auch dazu, dass die Polizei die Drogen beschlagnahmt.
Arzneimittel, die eine der angeführten Substanzen enthalten, besitzt in der Regel nur derjenige legal, der/dem sie von einer/einem ÄrztIn verschrieben wurden. Daher ist die Weitergabe suchtgifthaltiger bzw. psychotrope Stoffe enthaltender Medikamente verboten und strafbar.
Welche Strafsätze gelten für den Konsum von Drogen?
Da das Gesetz nicht auf den Konsum abstellt, sondern darauf, wie eine Person an die Drogen gekommen ist, wieviel er/sie davon besitzt und was er/sie damit macht, hängen davon auch die Strafen ab.
Mit welchen Strafen muss jemand rechnen, der/die ein Suchtgift nur für den Eigengebrauch besitzt?
Wenn jemand ein Suchtgift ausschließlich für den eigenen Gebrauch besitzt oder sich beschafft, ist der Strafrahmen mit bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen festgelegt.
Wie hoch ist die Menge für den „Eigengebrauch“?
Es gibt keine Obergrenze einer Menge für den Eigengebrauch. Je nach Gewöhnung, Abhängigkeitsgrad und Häufigkeit des Konsums ist diese Menge bei jedem anders. Allerdings wird einem weder die Polizei noch ein Richter glauben, wenn jemand unüblich große Mengen an Drogen besitzt und daher bei einem Verhör sehr genau fragen, um herauszufinden, ob nicht doch auch Drogen „gedealt“ werden. Mit anderen Worten: je größer eine Menge an Drogen zum Eigengebrauch ist, desto höher ist der Erklärungsbedarf für den Eigengebrauch!
Die Polizei hat ein Suchtgiftdelikt festgestellt. Was passiert weiter?
Seitens der Polizei wird die Anzeige jedenfalls an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Erst die Staatsanwaltschaft kann entscheiden, ob ein vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung in Frage kommt („Therapie statt Strafe“) oder das Strafverfahren fortgesetzt wird und eine Gerichtsverhandlung stattfindet.
„Therapie statt Strafe“ – was ist das?
In Österreich gibt es bei Drogendelikten den Grundsatz „Therapie statt Strafe“. Das bedeutet, dass im Bereich der Drogendelikte statt einer Strafe meistens sogenannte „gesundheitsbezogene Maßnahmen“ vorgesehen sind.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit keine Strafe ausgesprochen wird:
· Der/die Betreffende ist verdächtig, Suchtmittel nur für den eigenen Gebrauch oder den Gebrauch anderer – ohne daraus Vorteile zu ziehen (also ohne Gewinn) – besorgt oder angebaut zu haben
· Erstes Drogenvergehen (bei früheren Drogendelikten oder noch offener Probezeit aus einem früheren Vorfall kann die Vorgangsweise abweichen)
· Von der Justiz wurde eine Auskunft vom Bundesministerium für Gesundheit aus dem Suchtmittelregister eingeholt, ob frühere Drogendelikte gespeichert sind
· Eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes, die im Auftrag der Justiz erfolgt, muss vorliegen, ob gesundheitsbezogene Maßnahmen (siehe unten) notwendig sind und wenn ja welchem und dass der/die Beschuldigte eingewilligt hat, sich dieser Maßnahme zu unterziehen.
(Dabei wird nur die Art der gesundheitsbezogenen Maßnahme vom Gesundheitsamt festgelegt, der/die Betroffene kann sich selbst eine Drogenhilfeeinrichtung aussuchen, die diese Maßnahme durchführen soll.)
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Staatsanwaltschaft für eine Probezeit von ein bis zwei Jahren von der Verfolgung zurücktreten; die Vorlage entsprechender Bestätigungen über den Beginn und Verlauf der gesundheitsbezogenen Maßnahmen können verlangt werden.
Darüber hinaus kann der Rücktritt von der Verfolgung aber auch noch von weiteren Kriterien abhängig gemacht werden. Möglich ist die Betreuung durch eineN BewährungshelferIn oder die Auferlegung bestimmter Pflichten in Form von Weisungen, wenn der/die Beschuldigte zwar von sich aus bereit ist, sich gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu unterziehen, das jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich oder nicht aussichtsreich ist.
Cannabiskonsum
Beim Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten zum eigenen Gebrauch oder dem Anbau von Cannabispflanzen zum eigenen Gebrauch kann die Staatsanwaltschaft auf eine Untersuchung am Gesundheitsamt und damit auch auf gesundheitsbezogene Maßnahmen verzichten, wenn es in den letzten fünf Jahren keine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz gegeben hat.
Trotzdem wird eine Probezeit ausgesprochen, während der es zu keiner weiteren Anzeige wegen Suchtmittelmissbrauchs kommen darf.
Was bedeutet die Probezeit?
Während der Probezeit kann das Strafverfahren jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn der/die Beschuldigte erneut wegen einer Straftat in Zusammenhang mit Drogen angezeigt wird oder er/sie sich weigert, die vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Maßnahmen durchzuführen.
Wenn das nicht passiert, hat die Staatsanwaltschaft nach Ende der Probezeit – eventuell nach Vorlage entsprechender Bestätigungen über die gesundheitsbezogenen Maßnahmen – endgültig von der Verfolgung zurückzutreten oder das Gericht stellt das Strafverfahren ein.
Was sind gesundheitsbezogene Maßnahmen?
Ist eine Person unter Verdacht, Suchtgift zu missbrauchen, wird sie von der Gesundheitsbehörde untersucht.
Welche Maßnahmen konkret notwendig sind, hängt von vielen Faktoren ab – durch eine ärztliche Untersuchung im Auftrag der Gesundheitsbehörde wird daher in jedem Einzelfall festgestellt, ob überhaupt gesundheitsbezogene Maßnahmen notwendig und sinnvoll ist oder ob keine Maßnahmen erforderlich sind.
Mögliche Maßnahmen sind die ärztliche Überwachung des Gesundheitszustands, die ärztliche Behandlung (einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung), die klinisch-psychologische Behandlung und Betreuung, die Psychotherapie und die psychosoziale Beratung und Betreuung.
Wer bietet diese gesundheitsbezogenen Maßnahmen an?
Gesundheitsbezogene Maßnahmen können bei Drogenhilfeeinrichtungen durchgeführt werden.
Alle Einrichtungen sind vom Gesundheitsministerium nach § 15 des Suchtmittelgesetzes anerkannt und zur strengen Verschwiegenheit verpflichtet.
Eine aktuelle Liste der Einrichtungen (Stand 03.05.2010) findest du hier: Aktuelle Liste der Einrichtungen gem. §15 Suchtmittelgesetz
Ich habe Drogen nicht nur für mich, sondern auch für ein paar FreundInnen von mir besorgt. Ich habe Drogen weitergegeben. Was bedeutet das für mich?
Wenn die Suchtmittel nicht ausschließlich für den eigenen Gebrauch beschafft wurden, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen.
Eine noch höhere Strafe von bis zu drei Jahren droht unter anderem, wenn das Suchtgift an eine Person weitergegeben wird, die jünger als 18 ist, und der Betreffende volljährig und mindestens zwei Jahre älter als der/die Jüngere oder wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Gewerbsmäßig bedeutet, mit der Weitergabe der Drogen selbst wiederholt Gewinn zu machen.
Hier gibt es aber Ausnahme: wer selbst bereits abhängig ist und diese Taten nur begeht, um den eigenen Konsum zu finanzieren, fällt der Strafrahmen wieder auf maximal ein Jahr Freiheitsstrafe zurück.
Schwerere Drogendelikte oder neuerlicher Vorfall in der Probezeit – was passiert nun?
Wenn es sich um ein anderes Suchtgiftdelikt als nur Eigengebrauch handelt und der/die Beschuldigte von Suchtmitteln abhängig ist, ein Delikt in Zusammenhang mit der Beschaffung von Suchtmitteln begangen wurde oder wenn eine Person während der Probezeit wegen eines Suchtmitteldelikts für den Eigengebrauch erneut wegen einem solchen Delikt angezeigt wurde, müssen für die vorläufige Zurücklegung weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Macht es einen Unterschied, welche Menge an Suchtmitteln ich bei mir habe?
Vor allem eines ist wichtig: eine legale Menge an Suchtgiften für den Eigengebrauch gibt es nicht! Drogenbesitz ist grundsätzlich in jeder Menge strafbar und führt zu einer Anzeige.
Die Frage nach der Menge der Drogen führt aber zur Anwendung unterschiedlicher strafrechtlicher Vorschriften. Das Überschreiten der sogenannten Grenzmenge kann – zusammen mit weiteren Faktoren – als Vorbereitung des Suchtgifthandels oder des Sichtgifthandels gesehen werden. Dafür drohen wesentlich höhere Strafen und womöglich sogar eine Verurteilung zu Gefängnis.
Vorbereitung des Suchtgifthandels bedeutet, sich eine die Grenzmenge überschreitende Menge an Drogen zu beschaffen oder diese anzubauen, mit dem Vorsatz, diese Drogen Verkehr zu setzen.
Wer eine die Grenzmenge überschreitende Menge an Suchtmitteln erzeugt, nach Österreich ein- oder ausführt, oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, fällt unter die Regelung des Suchtgifthandels. Suchtgifthandel ist mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren bedroht.
Wer daher aus einem anderen Land Drogen über der Grenzmenge einführt, kann wegen Suchtgifthandels belangt werden – unabhängig davon, ob die Absicht bestand, etwas davon zu verkaufen.
Das Überschreiten der Grenzmenge spielt bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung zurückzutreten eine Rolle: die Kriterien für die Zurücklegung der Verfolgung sind für Delikte oberhalb der Grenzmenge wesentlich strenger.
Wie werden die Grenzmengen ermittelt? Wie hoch sind sie?
Die Grenzmenge bezieht sich immer nur auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes, nicht auf das Gesamtgewicht der Droge. Wie hoch diese Grenzmenge bei einer bestimmten Droge ist, kann per Verordnung festgelegt werden. Die Verordnungen finden sich unter folgenden Links für Suchtgifte und für psychotrope Stoffe.
Was ist eine Substitutionsbehandlung?
Stand früher die Abstinenz (Entwöhnung) im Vordergrund des Therapieansatzes bei Opiatabhängigen, so wurde diese durch Drogenersatztherapien ergänzt. Die Verabreichung legaler oraler Substitutionsmittel erleichtert den Verzicht auf illegales Heroin.
Substitution ist eine der effektivsten arzneimittelgestützten Therapieformen für Opiatabhängige und verbessert die Chance auf eine spätere Opiatabstinenz.
Seit rund 20 Jahren gibt es in Österreich die Substitutionstherapie (oder Drogenersatztherapie bzw. Erhaltungstherapie) als Alternative zur Entzugstherapie. Substitution an sich ist nichts Neues. Der Begriff bedeutet eigentlich, dass körpereigene Substanzen ersetzt werden, wenn der Körper sie nicht mehr herstellen kann. Man versucht, diese Substanzen mit einer adäquaten Dosis und mit einer Substanz, die der körpereigenen so ähnlich wie möglich ist, zu ersetzen.
Bereits sehr früh kam der Gedanke auf, dass ein Drogenersatz bei einer Opiatsucht sinnvoll wäre, da man davon ausgehen musste, dass ein bestimmter Prozentsatz von Suchtkranken nie von den illegalen Drogen wegkommen würde. Ein weiterer Grund war die Ausbreitung von HIV-Infektionen durch den gemeinsamen Gebrauch von Spritzen. Die Substitutionstherapie wurde also auch als Seuchenprophylaxe eingeführt. Die Betroffenen waren unter medizinischer Kontrolle und konnten von den Nadeln weggebracht werden. Dabei konnte dieser Verlauf der Ausbreitung direkt mit der Einführung der Substitutionsbehandlung in Bezug gesetzt werden.
„Harm reduction“ (Schadensverminderung), Entkriminalisierung, Verminderung der Ansteckung mit HIV und Hepatitis B/C etc. ermöglichen es dem Suchtkranken, eine soziale Basis zu schaffen und sind weitere Ziele der Substitution. Durch die Eingliederung in den Berufsalltag und ein geregeltes Einkommen ist der Substituierte so wieder Teil der Gesellschaft und kann sich nach und nach wieder integrieren.
Bei der missbräuchlichen Einnahme von Opiaten wird die körpereigene Opiatproduktion eingestellt. Es kommt zu einer physischen Abhängigkeit. Wird die Zufuhr der Opiate gestoppt, kommt es zu Entzugserscheinungen. Der Körper hat aufgehört, Opiate zu erzeugen. Substitution bedeutet, dass bei einer physischen Abhängigkeit des Körpers weiterhin unter kontrollierten Umständen Opiate zugeführt werden. Neben Methadon steht heute retardiertes Morphin und Buprenorphin als Ersatzmittel in der Substitutionstherapie zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen, um in ein Substitutionsprogramm zu kommen?
Wenn der Patient/die Patientin erstmals in eine Drogenhilfeeinrichtung oder Arztordination kommt, erfolgt eine Bestandsaufnahme: Dauer des Drogenkonsums und das soziale Umfeld werden analysiert. Oft wird festgestellt, dass kein Abbruch des Drogenkonsums möglich ist (z.B. bei einer längeren Drogenkarriere von zwei bis drei Jahren oder wenn der Patient/die Patientin bereits mehrere kalte Entzüge hinter sich hat). Nachdem eine Krisenintervention erfolgt ist und der Patient/die Patientin soweit stabilisiert wurde, werden gemeinsame Ziele vereinbart. Anschließend wird eine Harnuntersuchung durchgeführt und das Substitutionsmittel ausgewählt. Nach der Auswahl erfolgt die Einstellung auf das Substitutionsmittel im Rahmen eines Dosisfindungsverfahren, um die individuell richtige Dosis zu finden. Während der Therapie müssen regelmäßige Harnkontrollen durchgeführt werden – dies dient auch zur Überprüfung der Verlässlichkeit des Patienten/der Patientin.
Können alle ÄrztInnen SubstitutionspatientInnen behandeln?
Die Substitutionsbehandlung darf nur von besonders qualifizierten ÄrztInnen durchgeführt werden. Diese Qualifikation wird durch den Besuch eines Kurses und regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen erreicht. Alle qualifizierten ÄrztInnen werden auf einer Liste geführt, Einsicht in die Liste haben alle Drogenberatungsstellen, die bei Bedarf auch Namen von ÄrztInnen bekannt geben, bei denen eine Substitutionsbehandlung begonnen werden kann.
Welche Kriterien müssen die PatientInnen erfüllen?
PatientInnen, die eine Substitionsbehandlung beginnen wollen, müssen eine Reihe von Verpflichtungen eingehen, die der Sicherheit des Programms dienen sollen.
Der/die PatientIn darf sich in keiner anderen Substitutionsbehandlung befinden, er/die muss sich mit den Rahmenbedingungen der Behandlung einverstanden erklären, er/sie muss über die möglichen Risiken aufgeklärt worden sein und den Behandlungsvertrag unterschreiben.
Die Rahmenbedingungen der Behandlung sind die Einhaltung der Einnahmemodalitäten, die Absolvierung der regelmäßigen Kontrollen und Harnuntersuchungen, die Behandlung des Beikonsums, die Unterlassung der Weitergabe der Substitutionsmittel und die Aufklärung über die Kriterien über den Abbruch der Behandlung.
In welcher Form erfolgt die Abgabe der Substitutionsmittel?
Substitutionsmittel gibt es entweder in Tablettenform oder als flüssige Lösung. Die Abgabe erfolgt durch Apotheken, Spitäler oder Ambulanzen, in Ordinationen oder Drogenhilfeeinrichtungen. Dabei ist grundsätzlich immer nur eine Tagesdosis auszufolgen, die unter Sicht (also beispielsweise direkt vor dem Apotheker/der Apothekerin) oral eingenommen, also geschluckt werden muss. Grundsätzlich muss das Mittel an Werktagen in derselben Apotheke geholt und eingenommen werden, eine Mitgabe ist für Sonn- und Feiertage vorgesehen.
Von diesen Regelungen gibt es Ausnahmen, die längere Mitgabeintervalle für jene Menschen erlauben, die nicht täglich während der Öffnungszeiten dieselbe Apotheke aufsuchen (z.B. Arbeiter auf Montage, wechselnde Schichtdienste, usw). Weiters ist eine Mitgabe auch im Falle von Urlauben möglich, wenn keine entsprechende Versorgungsmöglichkeit am Urlaubsort besteht; die Länge der Mitgabe ist aber beschränkt.
Unter welchen Umständen können die Substanzen auch für einen längeren Zeitraum mitgegeben werden?
Die Mitgabe von Substanzen für einen längeren Zeitraum ist entweder aufgrund einer Berufstätigkeit/Fortbildung oder aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltswechsels (v.a. Urlaub) möglich. Die Regelungen für diese Fälle sind untenstehend aufgegliedert.
Wie funktioniert die Mitgabe von Substitutionsmitteln aufgrund einer Berufstätigkeit oder Fort- und Ausbildung?
Substitutionsmittel können für einen Zeitraum bis zu 7 Tagen mitgegeben werden, wenn Aufgrund des Umfangs der beruflichen Tätigkeiten oder einer vom AMS geförderten Aus- oder Weiterbildung die tägliche kontrollierte Einnahme und das tägliche Abholen nicht nicht möglich oder zumutbar ist, der/die PatientIn sich schon seit mehr als 12 Wochen bei dem/der selben Arzt/Ärztin in einer Substitutionsbehandlung befindet und keine andere, die kontrollierte Einnahme des Subtitutionsmittels sicherstellende Versorgung möglich ist.
Wenn im Einzelfall besondere berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen und der Amtsarzt/die Amtsärztin zustimmt, können auch mehr als 7 Tagesdosen mitgegeben werden.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Integration in den Arbeitsmarkt und damit der Aufbau eines geregelten Lebens auch durch die laufende Substitutionsbehandlung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Wie funktioniert die Mitgabe von Substitutionsmitteln aufgrund eines vorübergehenden Aufenthaltswechsels (z.B. Urlaub)?
Wenn eine tägliche kontrollierte Einnahme an einer Abgabestelle nicht möglich oder nicht zumutbar ist, keine andere die kontrollierte Einnahme sicherstellende Versorgung möglich ist und sich der Patient/die Patientin schon seit mehr als 12 Wochen bei demselben Arzt/bei derselben Ärztin einer Substitutionsbehandlung unterzieht, ist eine längere Mitgabe für bis zu 35 Tage pro Jahr möglich.
Liegen besonders berücksichtigungswürdige Gründe vor, und ist der Amtsarzt/die Amtsärztin einverstanden, kann der Zeitraum der Mitgabe im Einzelfall auch verlängert werden.

