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FördernehmerInnen im BBB-Bereich

Die Sucht- und Drogenkoordination Wien (SDW) kann zur Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks folgende Förderungen gewähren, die sich im Bereich BBB auf Subjekt- und Objektförderungen aufteilen:

1. Förderungen von Maßnahmen für Einzelpersonen, die suchtkrank oder suchtgefährdet sind (Subjektförderungen).
Diese Förderung beziehen sich konkret auf eine Behandlung, eine Betreuung und einen Aufenthalt in einer anerkannten Einrichtung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person ihren Hauptwohnsitz in Wien hat, dass sie österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt) ist und dass die Behandlung und Betreuung nicht auf Veranlassung eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft erfolgt. Über die Gewährung der Förderung entscheidet die SDW aufgrund individueller und fachlicher Beurteilung. Die Auszahlung der Subjektförderung erfolgt direkt an die behandelnde und betreuende Einrichtung. Diese sind:

2.  Förderungen des laufenden Betriebes sowie Investitionsvorhaben von anerkannten Einrichtungen für Suchtkranke oder Suchtgefährdete (Objektförderungen).
Die Auszahlung der Objektförderung erfolgt grundsätzlich 12 mal (monatlich) im Jahr direkt an die Einrichtungen. Diese sind:

  • Anton Proksch Institut (API) – Klinikum Abteilung V – Drogenabteilung,
  • Caritas a_way – Notschlafstelle für Jugendliche (gehört zum Bereich Öffentlicher Raum und Sicherheit),
  • Dialog – Hilfs- und Beratungsstelle für Suchtgefährdete und deren Ange­hö­rige,
  • Grüner Kreis (ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum),
  • Kolping Österreich – Drogenberatungsstelle für Jugendliche.

Anerkannte Einrichtungen können von EinzelunternehmerInnen bzw. juristischen Personen sowie Gesellschaften mit Teilrechtsfähigkeit (z.B. OHG, OEG) betrieben werden. Die Anerkennung laut Förderrichtlinien gilt für höchstens fünf Jahre und wird anhand folgender vorzulegender Unterlagen geprüft:

2.1 Inhaltliches Konzept: Hier werden die, von der Einrichtung erbrachten Leistungen, dargestellt. Vor allem: Konzepte, Modelle, Ziele, Zielgruppendefinitionen, Betreuungs- und Behandlungsangebote, Methoden, Betreuungsschlüssel und die Vernetzung innerhalb des drogentherapeutischen Netzwerkes in Wien.

2.2 Organisationsstruktur: Rechtsform, Satzungen, Eigentumsverhältnisse, Organigramm, Personalplan und Qualifikation der MitarbeiterInnen.

2.3 Finanzielle und wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Neben den inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen ist auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der anzuerkennenden Einrichtung von Bedeutung. Zu erbringende Unterlagen sind unter anderem: Wirtschaftsplan, Rückstellungen- und Rücklagendarstellung, Jahresabschluss und Prüfungsbericht.

Der/die BetreiberIn der anerkannten Einrichtung verpflichtet sich alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bei Veröffentlichungen über die Tätigkeiten die SDW rechtzeitig im Vorhinein zu informieren, alle Leistungen zu dokumentieren, die Fördermittel sparsam, wirtschaftlich und zweckgebunden zu  verwenden und innerhalb der vorgegebenen Fristen Förderanträge, Abrechnungen, Tätigkeitsberichte und Jahresabschlüsse an die SDW zu übermitteln.

Die Sucht- und Drogenkoordination Wien kann unter bestimmten Voraussetzungen auch einzelne Projekte, Initiativen, oder Studien fördern, die sich mit der suchtrelevanten Problematik befassen.

Das Original zu diesem Ausdruck finden Sie online unter http://drogenhilfe.at/?p=2825.

Bitte beachten Sie bezüglich der Nutzung dieses Inhalts unsere Nutzungebedingungen unter http://drogenhilfe.at/nutzungsbedingungen/.